E-Signatur Rechtslage in Portugal
Als Mitglied der Europäischen Union hält sich Portugal an die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, auch eIDAS genannt, die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste regelt. Dieses Gesetz wurde 2014 eingeführt und trat 2016 vollständig in Kraft. Es regelt die Verwendung elektronischer Signaturen.
eIDAS unterscheidet zwischen drei Arten von Signaturen: Simple Electronic Signature (SES), Advanced Electronic Signature (AdES) und Qualified Electronic Signature (QES). Eine QES unterliegt den strengsten Standards und erfordert ein Zertifikat, das von einem zertifizierten Signaturersteller ausgestellt wurde.
Auch verschiedene portugiesische Gesetze regeln die Verwendung von E-Signaturen. Dazu zählen das Gesetzesdekret Nr. 12/2021 zur Umsetzung der eIDAS-Verordnung, das Gesetzesdekret Nr. 7/2004 zum elektronischen Geschäftsverkehr und das Gesetzesdekret Nr. 28/2019 zu elektronischen Rechnungen.
Um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Gesetze und Vorschriften für E-Signaturen einhalten, sollten Sie einen Anwalt konsultieren.
Quellen: