Rechtliche Hinweise zu E-Signaturen in Norwegen

Sehen Sie sich die länderspezifischen Fakten zu Gesetzen und Vorschriften für digitale Unterschriften an.

E-Signatur Rechtslage in Norwegen

Norwegen folgt dem Prinzip der Vertrags- und Formfreiheit, was bedeutet, dass im Allgemeinen keine spezifischen Formate und Formulare für Verträge und Unterschriften erforderlich sind. Allerdings gelten mehrere Gesetze für die Verwendung elektronischer Signaturen.

Norwegen ist kein Mitgliedstaat der Europäischen Union, aber als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums und der Europäischen Freihandelsassoziation hat es das EU-Recht über elektronische Vertrauensdienste und digitale Identifizierung, die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, bekannt als eIDAS, übernommen. Das norwegische Gesetz LOV-2018-06-15-44 macht das eIDAS-Rahmenwerk für digitale Signaturen mit einigen Anpassungen zum Bestandteil des norwegischen Rechts.

eIDAS sieht drei Arten von digitalen Signaturen mit unterschiedlichen Anforderungen vor: die einfache elektronische Signatur (SES), die fortgeschrittene elektronische Signatur (AdES) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES), die die strengsten Anforderungen erfüllt.

Das norwegische Gesetz FOR-2019-11-21-1577 ist auch für E-Signaturen relevant. Es regelt Vertrauensdienste und elektronische Transaktionen und passt entsprechende EU-Gesetze an.

Um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Gesetze und Vorschriften einhalten, sollten Sie sich an einen Rechtsexperten wenden.

Quellen: