E-Signatur Rechtslage in den Niederlanden
Das Elektronische-Signatur-Gesetz von 2003 (Wet elektronische handtekeningen) war das erste Gesetz, das elektronische Signaturen in den Niederlanden anerkannte. Heute folgen die Niederlande als Mitgliedstaat der Europäischen Union dem EU-Recht für elektronische Signaturen. Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, auch bekannt als eIDAS, regelt die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste und trat 2016 vollständig in Kraft.
eIDAS sieht drei Arten von E-Signaturen mit unterschiedlichen Sicherheitsstufen vor:
- Simple Electronic Signature (SES)
 - Advanced Electronic Signature (AdES)
 - Die Qualified Electronic Signature (QES) ist die sicherste der drei Signaturen, für die ein Zertifikat erforderlich ist. Dieses muss von einem zertifizierten Signturergerät stammen
 
Zusätzlich zu diesen Gesetzen ist auch das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch (Burgerlijk Wetboek) für E-Signaturen relevant. Es enthält Bestimmungen zur Verwaltung elektronischer Verträge sowie zur Gleichwertigkeit von handschriftlichen und digitalen Signaturen unter sicheren Bedingungen.
Um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Gesetze und Anforderungen im Zusammenhang mit elektronischen Signaturen erfüllen, sollten Sie einen Anwalt konsultieren.
Quellen: