Rechtsgültigkeit von E-Signaturen in Frankreich

Sehen Sie sich die länderspezifischen Fakten zu Gesetzen und Vorschriften für digitale Unterschriften an.

Gesetzliche Regelung von E-Signaturen in Frankreich

Frankreich ist Mitglied der Europäischen Union, und als solches unterliegen E-Signaturen in Frankreich der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 aus dem Jahr 2014, bekannt als eIDAS, die das digitale Identitätsmanagement, die Authentifizierung und die Vertrauensdienste in der gesamten Europäischen Union regelt.

eIDAS umfasst drei Arten digitaler Signaturen: Einfache elektronische Signatur (SES), fortgeschrittene elektronische Signatur (AdES) und qualifizierte elektronische Signatur (QES). Für jede Art gelten unterschiedliche Anforderungen. Die QES ist die sicherste Art und kann unter bestimmten Bedingungen als akzeptable Alternative zur handschriftlichen Unterschrift angesehen werden.

Zusätzlich zu eIDAS regeln das französische Zivilgesetzbuch und das Dekret Nr. 2017-1416 die Bedingungen, unter denen eine E-Signatur als gültig angesehen wird, und legen die Anforderungen an Geräte, Software und Dienstleister fest, die E-Signaturen ausstellen.

Wenden Sie sich an einen Rechtsexperten, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Gesetze und Anforderungen einhalten.

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