Rechtliche Hinweise zu E-Signaturen in Finnland

Sehen Sie sich die länderspezifischen Fakten zu Gesetzen und Vorschriften für digitale Unterschriften an.

E-Signatur Rechtslage in Finnland

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union hält sich Finnland an die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS), die 2016 vollständig in Kraft trat und elektronische Identifizierungs- und Vertrauensdienste regelt. eIDAS schuf einen Rahmen für E-Signaturen, der drei Arten umfasst:

  • Simple Electronic Signature (SES), einschließlich E-Mail-Signaturen und getippter Signaturen
  • Advanced Electronic Signature (AdES), die mit der unterzeichnenden Person verknüpft ist
  • Qualified Electronic Signature (QES), which requires a certificate issued by a qualified signature creation device

Außerdem hat Finnland das Gesetz über starke elektronische Identifizierung und elektronische Vertrauensdienste verabschiedet. Dieses wurde zur Umsetzung der eIDAS-Bestimmungen geändert.

In Finnland gilt im Allgemeinen Vertragsfreiheit und Formfreiheit, was bedeutet, dass die meisten Verträge keine bestimmten Formate oder Unterschriftsformen erfordern. Einige Dokumente, beispielsweise solche, die mit Eigentumsübertragungen und Erbschaften zu tun haben, benötigen jedoch möglicherweise weiterhin eine handschriftliche Unterschrift.

Um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Vorschriften und Anforderungen einhalten, wenden Sie sich an einen Anwalt.

Quellen: