E-Signatur Rechtslage in Dänemark
Dänemark ist ein Mitgliedstaat der Europäischen Union und folgt dem EU-Recht in Bezug auf elektronische Signaturen. Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, bekannt als eIDAS, ist das zentrale Gesetz für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste in der EU. Sie trat 2016 vollständig in Kraft.
Es legt einen Standardrahmen für E-Signaturen mit drei Stufen digitaler Signaturen fest, die unterschiedliche Sicherheitsstufen aufweisen: Diese sind die Simple Electronic Signature (SES), die Advanced Electronic Signature (AdES) und die Qualified Electronic Signature (QES). Letztere ist die sicherste der drei Stufen und erfordert ein Zertifikat, das von einem zertifizierten Signaturgerät ausgestellt wurde.
Um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Gesetze und Vorschriften in Bezug auf E-Signaturen einhalten, sollten Sie einen Anwalt konsultieren.
Quellen: