Rechtmäßigkeit von E-Signaturen in Brasilien
In Brasilien ist keine handschriftliche Unterschrift erforderlich, um einen Vertrag rechtsgültig zu machen. Die vorläufige Maßnahme Nr. 2.200-2/01 wurde 2001 eingeführt, um diese Bestimmung durchzusetzen. Mit dem Gesetz wurde auch die Infraestrutura de Chaves Públicas Brasileira (ICP Brasil) geschaffen, um sicherzustellen, dass die E-Signaturen bestimmte Kriterien erfüllen.
E-Signaturen, die dem ICP-Brasil entsprechen, gelten als authentisch und zuverlässig und können vor Gericht nicht als Beweismittel abgelehnt werden. Das ICP-Brasil ist ein digitales System zur Ausstellung von Zertifikaten, das E-Signaturen validiert und sie anderen elektronisch erzeugten Signaturen überlegen macht.
Darüber hinaus wurden mit dem Gesetz 11.419/06, das das Gesetz 5.869/73 der brasilianischen Zivilprozessordnung änderte, die gesetzlichen Bestimmungen festgelegt, die die Verwendung und Anerkennung von E-Signaturen in gerichtlichen Dokumenten regeln, einschließlich zivil-, straf- und arbeitsrechtlichen Ansprüchen.
In Brasilien gibt es drei Unterschriftsebenen: die Standard-Elektronische Signatur (SES), die auf jedem Gerät gezeichnet oder getippt werden kann; die Fortgeschrittene Elektronische Signatur (AES), die den Unterzeichner eindeutig identifiziert; und die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES), die einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist. Damit die QES als gleichwertig mit einer handschriftlichen Unterschrift gilt, muss die Unterschrift die folgenden Kriterien erfüllen:
- Nur mit dem Unterzeichner verknüpft
- Die Erstellungsdaten dürfen nur unter der Kontrolle des Unterzeichners stehen.
- Änderungsversuche an der Signatur oder den Informationen müssen erkennbar sein
- Der Prozess muss von der brasilianischen Public-Key-Infrastruktur (ICP-Brasil) unterstützt werden.
Private und öffentliche Unternehmen können frei wählen, welche E-Signatur sie für ihre Geschäftstätigkeit bevorzugen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsexperten.
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