Rechtmäßigkeit von E-Signaturen in Australien
Elektronische Unterschriften sind auch in Australien gültig, und zwar sowohl auf Bundesebene gemäß dem Electronic Transactions Act von 1999 (Cth) („ETA“) und den dazugehörigen Unterverordnungen als auch gemäß den Electronic Transactions Regulations 2000 (Cth) („ETR“). Die australischen Bundesstaaten und Territorien haben ebenfalls ihre eigenen Gesetze zur E-Signatur, und es gibt auch einige lokale Gesetze.
Die ETA besagt, dass eine Transaktion nach einem Commonwealth-Gesetz nicht ungültig wird, nur weil die Unterschrift elektronisch ist.
Wenn ein Commonwealth-Gesetz von Ihnen verlangt, dass Sie schriftlich Auskunft erteilen, eine handschriftliche Unterschrift leisten, ein Dokument in materieller Form vorlegen oder Informationen aufzeichnen oder aufbewahren, erlaubt Ihnen das ETA, diese Dinge elektronisch zu tun. Das ETA gilt für alle Commonwealth-Gesetze, es sei denn, sie sind durch die Electronic Transactions Regulations 2020 ausdrücklich davon ausgenommen.
Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, bevor Sie entscheiden, ob das Dokument, das Sie unterschreiben möchten, in Australien elektronisch signiert werden kann.
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