Rechtsgültigkeit von E-Signaturen in Deutschland

Sehen Sie sich die länderspezifischen Fakten zu Gesetzen und Vorschriften für digitale Unterschriften an.

Rechtmäßigkeit von E-Signaturen in Deutschland

Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union. E-Signaturen in Deutschland fallen daher unter die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, bekannt als eIDAS, die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste regelt. eIDAS wurde 2014 eingeführt und trat 2016 vollständig in Kraft.

eIDAS deckt drei Arten von Signaturen ab:

  • Einfache elektronische Signatur (SES), die E-Mail-Blöcke und getippte Unterschriften umfasst
  • Fortgeschrittene elektronische Signatur (AdES), die mit dem Unterzeichner und seinen Daten verknüpft ist
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES), die auf einem Zertifikat basiert, das von einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit ausgestellt wurde

Qualifizierte E-Signaturen sind die sicherste Art der Unterschrift und können als rechtsgültige Alternative zu handschriftlichen Unterschriften akzeptiert werden.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Vertrauensdienstegesetz (VDG) enthalten ebenfalls Bestimmungen zur Regelung von E-Signaturen und zur Umsetzung von eIDAS. Je nach Art des Vertrags sind manchmal schriftliche Formulare erforderlich, die jedoch durch elektronische Formulare ersetzt werden können, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen und qualifizierte elektronische Signaturen enthalten.

Lassen Sie sich von einem Rechtsexperten beraten, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Anforderungen erfüllen, bevor Sie Ihre digitale Transaktion mit einer E-Signatur abschließen.

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