Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte stets gewahrt bleiben müssen. Textpassagen, die aus anderen Werken – sei es aus Büchern, Zeitschriften, dem Internet oder Radio bzw. Fernsehen – übernommen werden, sind ordnungsgemäß zu kennzeichnen.. Dies bedeutet, dass sie als Zitat ausgewiesen und im Quellenverzeichnis vollständig angegeben werden müssen.
Ausgenommen sind lediglich Texte, die als gemeinfrei gelten und bei denen das Urheberrecht bereits erloschen ist. Dies trifft auf Texte zu, deren Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben sind, oder allgemein bekannte, der breiten Gesellschaft zugängliche Texte wie Märchen, Kinderlieder, Witze oder Zitate berühmter Persönlichkeiten (wie Albert Einstein, Shakespeare oder Platon). In diesen Fällen ist die Angabe der Quelle zwar empfohlen, allerdings nicht unbedingt erforderlich.
Besondere Vorsicht ist bei der Verwendung von Gedichten und Songtexten geboten. Diese unterliegen einem besonders strengen urheberrechtlichen Schutz. Möchten Sie Gedichte oder Liedtexte – auch nur auszugsweise – abdrucken, reicht ein einfaches Zitat in der Regel nicht aus. In solchen Fällen ist die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers (bzw. der Rechteinhaber) erforderlich, bevor eine Veröffentlichung erfolgen darf.